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   LAG Hessen, 12.04.2012 - 9 TaBV 35/11   

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https://dejure.org/2012,36606
LAG Hessen, 12.04.2012 - 9 TaBV 35/11 (https://dejure.org/2012,36606)
LAG Hessen, Entscheidung vom 12.04.2012 - 9 TaBV 35/11 (https://dejure.org/2012,36606)
LAG Hessen, Entscheidung vom 12. April 2012 - 9 TaBV 35/11 (https://dejure.org/2012,36606)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BetrVG § 3 Abs. 1 Nr. 3
    Regionalbetriebsrat; Zuordnungstarifvertrag - Antrag eines Betriebsrats auf Feststellung seines Fortbestandes vor dem Hintergrund des Abschlusses eines Zuordnungstarifvertrages nach § 3 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG und der Bildung von Regionalbetriebsräten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • LAG Hessen, 21.04.2005 - 5 TaBV 115/04

    Tarifauslegung - Bildung gesonderter Spartengesamtbetriebsräte

    Auszug aus LAG Hessen, 12.04.2012 - 9 TaBV 35/11
    Das Gesetz legt z.B. der Bildung von Gesamtbetriebsräten keine Betriebs- oder Unternehmensgrenzen auf (Hess. LAG Beschluss vom 21. April 2005 - 9/5 TaBV 115/04 - Juris).

    Nach der Begründung des Regierungsentwurfs (BT-Drucks. 14/5741, S. 34) können nach § 1 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG z. B. betriebsübergreifende Spartenbetriebsräte oder dann, wenn einer Sparte mehrere Unternehmen angehören, auch unternehmensübergreifende Spartenbetriebsräte und Spartengesamtbetriebsräte gebildet werden (ebenso Hess. LAG Beschluss vom 21. April 2005 - 9/5 TaBV 115/04 - Juris).

  • BAG, 29.07.2009 - 7 ABR 27/08

    Betriebsverfassung - Tarifvertrag - Mehrheit von Gewerkschaften - Wahlanfechtung

    Auszug aus LAG Hessen, 12.04.2012 - 9 TaBV 35/11
    Das Bundesarbeitsgericht (Beschluss vom 29. Juli 2009 - 7 ABR 27/08 - EzA § 3 BetrVG 2001 Nr. 3) hat angenommen, dass diese Vorschrift nicht gegen die negative Koalitionsfreiheit der nicht- oder andersorganisierten Arbeitnehmer verstößt und auf einer ausreichend legitimierten Delegation staatlicher Normsetzungsbefugnisse beruht.

    § 3 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG eröffnet den Tarifvertragsparteien keine beliebige Ausgestaltung der Repräsentationsstrukturen der Arbeitnehmervertretungen, sondern bindet diese an das Vorliegen der Tatbestandsvoraussetzungen von § 3 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 BetrVG (BAG Beschluss vom 29. Juli 2009 - 7 ABR 27/08 - NZA 2009, 1424).

  • BAG, 17.03.2010 - 7 AZR 706/08

    Unternehmensübergreifender Gesamtbetriebsrat

    Auszug aus LAG Hessen, 12.04.2012 - 9 TaBV 35/11
    Die Bildung eines gemeinsamen Gesamtbetriebsrats für mehrere verschiedene Unternehmen (unternehmensübergreifender Gesamtbetriebsrat) ist nach § 3 Abs. 1 Nr. 2 oder 3 BetrVG durch Tarifvertrag zulässig (BAG Beschluss vom 17. März 2010 - 7 AZR 706/08 - EzA § 47 BetrVG 2001 Nr. 5).
  • BVerfG, 11.07.2006 - 1 BvL 4/00

    Verlangen nach Abgabe einer Tariftreueerklärung bei der Vergabe öffentlicher

    Auszug aus LAG Hessen, 12.04.2012 - 9 TaBV 35/11
    Allein dadurch, dass jemand den Vereinbarungen fremder Tarifvertragsparteien unterworfen wird, ist ein solcher spezifisch koalitionsrechtlicher Aspekt nicht betroffen (BVerfG 11. Juli 2006 - 1 BvL 4/00 - BVerfGE 116, 202, 218 = AP GG Art. 9 Nr. 129).
  • BAG, 10.11.2004 - 7 ABR 17/04

    Schwerbehindertenvertretung - Wahlanfechtung - Betriebsbegriff -

    Auszug aus LAG Hessen, 12.04.2012 - 9 TaBV 35/11
    Nach § 3 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG ist eine unternehmensübergreifende Bildung betriebsratsfähiger Organisationseinheiten grundsätzlich möglich (BAG Beschluss vom 10. Nov. 2004 - 7 ABR 17/04 - EzA § 3 BetrVG 2001 Nr. 1).
  • BAG, 26.11.2003 - 4 ABR 54/02

    Außertariflicher Angestellter in der Metallindustrie

    Auszug aus LAG Hessen, 12.04.2012 - 9 TaBV 35/11
    Im Zweifel gebührt derjenigen Tarifauslegung der Vorzug, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Regelung führt (vgl. BAG Beschluss vom 26. November 2003 - 4 ABR 54/02 - EzA § 4 TVG Metallindustrie Nr. 128).
  • BAG, 24.01.2001 - 4 ABR 4/00

    Betriebsverfassungsrechtlicher Zuordnungstarifvertrag

    Auszug aus LAG Hessen, 12.04.2012 - 9 TaBV 35/11
    Für die Vorgängertarifverträge gilt im Übrigen, dass dann, wenn die Zustimmungsbehörde nach ordnungsgemäßer Durchführung des Verfahrens nach § 3 Abs. 2 S. 2 BetrVG 1972 ihre Zustimmung erteilt hat, dies dafür spricht, dass durch die tarifliche Regelung die Bildung von Vertretungen der Arbeitnehmer erleichtert wird (vgl. BAG Beschlüsse vom 24. Jan. 2001 - 4 ABR 16/00 -, - 4 ABR 11/00 - und - 4 ABR 4/00 - Juris).
  • LAG Schleswig-Holstein, 09.07.2008 - 3 TaBV 4/08

    Regelungskompetenz bei Zuordnungstarifvertrag

    Auszug aus LAG Hessen, 12.04.2012 - 9 TaBV 35/11
    Die Bildung von Regionalbetriebsräten dient aufgrund der Unternehmensstrukturen und der Zusammenarbeit der Unternehmen einer wirksamen und zweckmäßigen Arbeitnehmervertretung (ebenso für den Betriebsrat des Baumarktes K LAG Berlin-Brandenburg Beschluss vom 10. Okt. 2008 - 9 TaBV 970/08 - Bl. 84 ff. d. A., für weitere Baumärkte LAG Mecklenburg-Vorpommern Beschluss vom 8. Okt. 2008 - 2 TaBV 6/08 - Bl. 95 ff. d. A., Juris und LAG Schleswig-Holstein Beschluss vom 9. Juli 2008 - 3 TaBV 4/08 - Bl. 100 ff. d. A.).
  • BAG, 24.01.2001 - 4 ABR 16/00

    Rechtsfragen des Zuordnungstarifvertrages

    Auszug aus LAG Hessen, 12.04.2012 - 9 TaBV 35/11
    Für die Vorgängertarifverträge gilt im Übrigen, dass dann, wenn die Zustimmungsbehörde nach ordnungsgemäßer Durchführung des Verfahrens nach § 3 Abs. 2 S. 2 BetrVG 1972 ihre Zustimmung erteilt hat, dies dafür spricht, dass durch die tarifliche Regelung die Bildung von Vertretungen der Arbeitnehmer erleichtert wird (vgl. BAG Beschlüsse vom 24. Jan. 2001 - 4 ABR 16/00 -, - 4 ABR 11/00 - und - 4 ABR 4/00 - Juris).
  • BAG, 24.01.2001 - 4 ABR 11/00

    Rechtsfragen des Zuordnungstarifvertrages

    Auszug aus LAG Hessen, 12.04.2012 - 9 TaBV 35/11
    Für die Vorgängertarifverträge gilt im Übrigen, dass dann, wenn die Zustimmungsbehörde nach ordnungsgemäßer Durchführung des Verfahrens nach § 3 Abs. 2 S. 2 BetrVG 1972 ihre Zustimmung erteilt hat, dies dafür spricht, dass durch die tarifliche Regelung die Bildung von Vertretungen der Arbeitnehmer erleichtert wird (vgl. BAG Beschlüsse vom 24. Jan. 2001 - 4 ABR 16/00 -, - 4 ABR 11/00 - und - 4 ABR 4/00 - Juris).
  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 08.10.2008 - 2 TaBV 6/08

    Zuordnungstarifvertrag - Auflösung eines Betriebsrats nach Betriebsübergang -

  • BAG, 27.05.2015 - 7 ABR 20/13

    Zuordnungstarifvertrag - Feststellungsantrag

    Die Rechtsbeschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 12. April 2012 - 9 TaBV 35/11 - wird zurückgewiesen.
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